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   BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06   

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https://dejure.org/2006,9994
BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06 (https://dejure.org/2006,9994)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2006 - 1 StR 202/06 (https://dejure.org/2006,9994)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06 (https://dejure.org/2006,9994)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06
    Die Korrektur der Konkurrenzen ändert am Unrechtsgehalt der Taten nichts (vgl. BGHSt 40, 218, 239).
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06
    Hinsichtlich des Kaufs von 20 g Kokain ist bei einem Wirkstoffgehalt von 20 % (UA S. 15) der Grenzwert zur nicht geringen Menge noch nicht erreicht, sodass der Angeklagte nicht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu verurteilen ist, sondern wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln; der Auffangtatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird vom Erwerb verdrängt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96

    Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit

    Auszug aus BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06
    Hinsichtlich des Kaufs von 30 und 50 g Kokain hat die tateinheitliche Verurteilung wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln zu entfallen, weil dieser hinter dem Tatbestand 3 des Besitzes einer nicht geringen Menge zurücktritt (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3).
  • BGH, 27.05.2021 - 5 StR 337/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Cannabispflanzen (Auf

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bezüglich der Setzlinge auch eine Strafbarkeit wegen vollendeten Erwerbs oder Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, vgl. zu den Konkurrenzen auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 10 Rn. 73 mwN) zu prüfen sein wird.
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Der Angeklagte ist daher jeweils des tateinheitlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln schuldig (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06).
  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21

    Betäubungsmitteldelikte (Sich-Verschaffen; Besitz; Konkurrenzen: Tateinheit,

    Insoweit greift der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06; vom 8. April 2020 - 3 StR 535/19).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19

    Verhältnis von Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln

    Der seitens des Landgerichts insoweit angenommene Auffangtatbestand des Besitzes wird von demjenigen des Erwerbs verdrängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252; vom 31. Mai 2006 - 1 StR 202/06, juris Rn. 3; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 1238 mwN).
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